Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann
Montag, 4. März 2024
Die Stadt Saarbrücken hat durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133.02.03 „Fürstenstraße – Fußgängerzone““ im Stadtteil St. Johann die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt erweitert.
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